Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen eG (nachfolgend: Hotel genannt, inkl. Hofschenke, Festscheune, Hotel) abgeschlossen werden sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels an den Kunden (nachfolgend: Veranstalter genannt), wie auch die Nutzung der Hotelzimmer, Veranstaltungsräume und der Kegelbahn.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

2. Allgemeine Regelungen zur Buchungen von Hotelzimmern
2.1 Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel erfolgen.

2.2 Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen (gebuchte Übernachtungen), welche er im voraus reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise erfolgt diese kostenfrei
Bei Stornierungen bis 3 Tage vor Anreise werden 30 %, bezogen auf den vereinbarten Preis fällig
Bei Stornierungen am Anreisetag bzw. nicht erfolgte Anreise, berechnen wir 100% der gebuchten Logis.
2.3 Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2.4 Hotelrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug und Skonto bei Abreise in bar oder EC-Kartenzahlung bei Abreise fällig. Eventuelle Debitorenrechnungen sind für Firmen nur nach schriftlich eingegangener Kostenübernahmeerklärung möglich. Zahlungsziel, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist 10 Tage nach Rechnungsdatum. Der Zahlungsverzug einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, den Rechnungsbetrag sofort bei Abreise einzufordern, bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen.

2.5 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels und in den technischen Einrichtungen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn Sie nicht ausdrücklich von einer berechtigten Person in Obhut genommen werden.

2.6 In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels sowie den Hotelzimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

2.7 Berechnung von erhöhtem Reinigungsaufwand/ Rauchen im Nichtraucherzimmer. Das Hotel behält sich vor, bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen. Diese hängt vom Reinigungsaufwand ab. Eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 100 EUR darf auch berechnet werden, wenn in einem Nichtraucherzimmer geraucht wird.

2.8 Die fahrlässige Auslösung von Feueralarm durch, u.a. Missachtung des Rauchverbotes wird zurück verfolgt. Mögliche Kosten trägt der Verursacher.

3. Preise
3.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die weiteren veranlassten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom vereinbarten Termin wein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausüben.

4.3 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.

4.4 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis Veranstalter x Teilnehmerzahl. War für das Menü bzw. Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü bzw. Buffet des jeweiligen gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer festgelegt, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. Und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen und Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fristsetzung nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zweck, gebucht werden;
Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Änderung der Teilnehmerzahl/Veranstaltungsräume
6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel schriftlich mitgeteilt werde, Sie bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Hotels.

6.2 Bei einer Abweichung von mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sein denn, das dies dem Kunden unzumutbar ist.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken; Weitere betriebliche Anforderungen
7.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. In der Festscheune ist es nach Rücksprache gestattet Sekt, Spirituosen und Wein selbst zu erbringen.

7.2 Für Veranstaltungen, die nach 1.00 Uhr andauern, behält sich das Hotel vor, einen Sonderzuschlag für das Personal zu berechnen.

7.3 Dienstleister, z.B. Musiker, die im Auftrag des Veranstalters in den Räumen des Hotels arbeiten, achten auf und haften für die folgenden Punkte:

Rauchverbot in den öffentlichen Bereichen
Saubere, intakte Garderobe
Verzehr von Speisen ausschließlich in zugewiesenen Bereichen
Anlieferung und Aufbau erfolgt nur über Wege, die das Hotel zuweist
Aufbauten im öffentlichen Bereich sind mit dem Hotel abzustimmen
Das Hotel haftet für keinerlei fremd eingebrachte Technik
7.4 Der Veranstalter ist verpflichtet bei seinen Veranstaltungen auf eine der Umgebung (Hotel) angepasste Lautstärke, insbesondere nach 22.00 Uhr im Außenbereich sowie nach 0.00 Uhr im Haus, zu achten. Das Hotel ist berechtigt, die Lautstärke insoweit zu regulieren, das alle weiteren Hausgäste und Nachbarn nicht gestört oder belästigt werden.

7.5 Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie für das entsprechende Mobiliar. Technische Geräte sind darin nicht enthalten.

8. Hygienische Bedingungen für die Bereitstellung von Speisen
8.1 Aus hygienischen Gründen wird das Buffet ca. 3 Stunden nach Aufbau zurückgebaut. Insbesondere Fisch, Hackfleisch, Desserts sowie Eier- und Mehlspeisen dürfen nicht mitgenommen werden.

8.2 Bei hohen Temperaturen behalten wir uns vor bestellte Fisch- und Hackfleischerzeugnisse durch bedenkenlose Artikel auszutauschen.

9. Haftung des Kunden für Schäden
9.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, seine Dienstleister oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

9.2 Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, das Veranstaltungsteilnehmer sorgsam mit den durch das Hotel zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Mobiliar u.a. hauseigene Gegenstände umzugehen haben.

9.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Kunde wird darauf hingewiesen, etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich, spätestens bei Abreise dem Hotel anzuzeigen

10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Nutzung des gesamten Hotels inkl. Gebäude und Flächen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Jena. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.